Erforderliche Qualifikationen:
Ihr Profil
Sie sind in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen (ohne Gewinneinkünfte) kompetent und können mit Menschen umgehen?
Sie besitzen unternehmerischen Geist und trauen sich zu, selbständig eine Beratungsstelle zu leiten, dem Wunsch Ihrer Mitglieder nach "Steuern sparen" nachzukommen und durch entsprechende Werbung Ihren Mitgliederstamm aufzubauen?
Dann sind wir der richtige Partner für Sie.
- Die Tätigkeit ist besonders geeignet für ehemalige Finanzbeamte, Steuerfachwirte, Steuerfachassistenten/innen und Steuerfachgehilfen, Buchhalter oder andere kaufmännische Berufe mit Erfahrung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen, selbstverständlich auch für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Die erforderlichen fachlichen Qualifikation sind gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz:
3) Der Lohnsteuerhilfeverein darf zum Leiter einer Beratungsstelle nur Personen bestellen, die
- zu dem in § 3 Nr. 1 bezeichneten Personenkreis gehören (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) oder
- eine Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und nach Abschluß der Ausbildung drei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder
- mindestens drei Jahre auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts (Mitarbeit in einem Lohnsteuerhilfeverein) in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind; auf die mindestens dreijährige Tätigkeit können Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung nach beigefügtem Muster bei.
Ohne diese kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden!
Arbeitgeberbescheinigung
Muster Arbeitgeberbescheinigung
Info zur Arbeitgeberbescheinigung