Stellenangebot
für Steuerfachleute!

Werden Sie z.B. als
Steuerfachangestellter/e
oder Steuerfachgehilfe/in
Beratungsstellenleiter/in!

Erforderliche Qualifikationen:

Ihr Profil

Sie sind in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen (ohne Gewinneinkünfte) kompetent und können mit Menschen umgehen?
Sie besitzen unternehmerischen Geist und trauen sich zu, selbständig eine Beratungsstelle zu leiten, dem Wunsch Ihrer Mitglieder nach "Steuern sparen" nachzukommen und durch entsprechende Werbung Ihren Mitgliederstamm aufzubauen?
Dann sind wir der richtige Partner für Sie.

Die erforderlichen fachlichen Qualifikation sind gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz:

3) Der Lohnsteuerhilfeverein darf zum Leiter einer Beratungsstelle nur Personen bestellen, die

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung nach beigefügtem Muster bei.
Ohne diese kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden!

Icon PDF Arbeitgeberbescheinigung
Icon PDF Muster Arbeitgeberbescheinigung
Icon PDF Info zur Arbeitgeberbescheinigung

Slogan Stellenangebot für Steuerfachleute